DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-04 |
Nachdem man nach dem Wechsel der Landesregierung das Landspersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt schon einmal grundlegend überarbeitet hatte, ist es nun zu weiteren Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt und zur Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt gekommen.
Um es vorweg zu nehmen: Deutschland gehört nicht zu den Ländern, die am stärksten unter der Plage „Korruption“ leiden. Doch bekanntlich sollte sich der Kranke nicht damit trösten, dass es dem Bettnachbarn viel schlechter geht. Korruption in all ihren Facetten ist im Ergebnis ein so bedrohliches Problem, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, um im internationalen Vergleich eine noch bessere Position zu erringen.
Beschl. v. 28. Juli 2006 – BVerwG 6 P 3.06 –
Urt. v. 21. Juni 2006 – 2 AZR 300/05 –
BAG, Urt. v. 6. Juli 2006 – 2 AZR 442/05 –
BayVGH, Beschl. v. 17. November 2006 – 3 ZB 06.2928 –
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