DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-26 |
Die bisherige Rechtsprechung von BVerwG und BAG, nach der das einzelne Mitglied des Personal- oder Betriebsratsrats für Vergütungsansprüche eines Rechtsanwalts, der vertraglich die Beratung bzw. Vertretung des Personalrats gegenüber der Dienststelle übernommen hat, nicht haften, ist durch ein Urteil des BGH infrage gestellt worden.
Der Beitrag analysiert auf der Grundlage aktueller Beschlüsse zum Personalvertretungsrecht neue Entwicklungstendenzen der Rspr., die veränderten Herausforderungen im sozialen, personellen und organisatorischen Bereich der öffentlichen Verwaltung Rechnung tragen. Insbesondere die Rspr. des BVerwG wird einer kritischen Prüfung unterzogen.
BVerwG, Beschl. v. 3.7.2013 – 6 PB 15.13 –
OVG NRW, Beschl. v. 13.6.2013 – 20 A 2811/12.PVB –
BVerwG, Beschl. v. 14.8.2013 – 6 P 8.12 –
OVG NRW, Beschl. v. 3.7.2013 – 20 A 893/12.PVB –
OVG NRW, Beschl. v. 20.8.2013 – 20 B 585/13.PVL –
BVerwG, Beschl. v. 19.6.2013 – 6 PB 18.12 –
BVerwG, Beschl. v. 12.7.2013 – 6 PB 9.13 –
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: