Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2009 » Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren BVerwG, Beschluss des 6. Senats vom 6. Februar 2009 – BVerwG 6 P 2.09 –

Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren BVerwG, Beschluss des 6. Senats vom 6. Februar 2009 – BVerwG 6 P 2.09 –

Für die Entscheidung über das Begehren auf Erstattung der Anwaltskosten, die einem Beteiligten in einem abgeschlossenen Rechtsbeschwerdeverfahren entstanden sind, ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zuständig.

§ 83 NdsPersVG.
§§ 48, 80 ArbGG.
§ 17 a GVG.

BVerwG, Beschluss des 6. Senats vom 6. Februar 2009 – BVerwG 6 P 2.09 –

Seite 384

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.10.2009.384

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