Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2008 » Formelle Erfordernisse an Schriftverkehr des Personalrats (BVerwG, Beschl. v. 18. Oktober 2007 – 1 WB 20.07 –)

Formelle Erfordernisse an Schriftverkehr des Personalrats (BVerwG, Beschl. v. 18. Oktober 2007 – 1 WB 20.07 –)

Der Dienststellenleiter muss nicht generell die Ordnungsmäßigkeit der Beschlussfassung des Personalrates überprüfen, wohl aber, ob ein an ihn gerichtetes Schreiben den formalen Anforderungen entspricht.

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 SBG.
§ 38 Abs. 2 Satz 1, § 32 Abs. 3 Satz 2 BPersVG.

BVerwG, Beschl. v. 18. Oktober 2007 – 1 WB 20.07 –

Seiten 419 - 421

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.11.2008.419

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