Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2008 » Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit BAG, Urt. v. 9. Juli 2008 – 5 AZR 902/07 –

Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit BAG, Urt. v. 9. Juli 2008 – 5 AZR 902/07 –

Orientierungsgrundsätze der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts

1. Die Arbeitszeitreduzierung nach § 49 Abs. 2 TVöDBT-K stellt einen Freizeitausgleich i. S. v. § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d TVöD dar. Der Freizeitausgleich muss nicht denselben zeitlichen Umfang wie die Feiertagsarbeit haben.

2. Nach der Protokollerklärung zu § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d TVöD muss der Freizeitausgleich im Dienstplan besonders ausgewiesen und bezeichnet werden. Diese Bestimmung dient der Klarstellung und dem Beweis, sie begründet keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Freizeitausgleich.

Seiten 470 - 472

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.12.2008.470

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