Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2012 » Gegenstandswert bei Zustimmungsersetzungsverfahren Nds OVG, Beschl. v. 14.09.2011 – 18 LP 15/10 –

Gegenstandswert bei Zustimmungsersetzungsverfahren Nds OVG, Beschl. v. 14.09.2011 – 18 LP 15/10 –

Der Gegenstandswert eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens, dass den Antrag des Arbeitsgebers auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds betrifft, beträgt 5.000,00 EUR.

§§ 41 Abs. 4 NPersVG.
§ 23 Abs. 3 RVG.

Nds OVG, Beschl. v. 14.09.2011 – 18 LP 15/10 –

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PersV.02.2012.068

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