Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2008 » Keine Antragsbefugnis eines einzelnen Beschäftigten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten VG Mainz, Beschl. v. 23. Januar 2008 – 2 L 8/08.MZ – (n.rkr.)

Keine Antragsbefugnis eines einzelnen Beschäftigten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten VG Mainz, Beschl. v. 23. Januar 2008 – 2 L 8/08.MZ – (n.rkr.)

1) Das BPersVG regelt abschließend, wem welche Rechte im Verhältnis zur Personalvertretung oder einzelner Mitglieder zustehen.

2) Einem einzelnen Beschäftigten, der nicht Mitglied der Personalvertretung ist, stehen nur Rechte zur Feststellung seiner Wahlberechtigung oder Wählbarkeit zu.

3) Ein einzelner Beschäftigter kann weder direkt noch mittelbar über den Dienststellenleiter auf die Arbeit der Personalvertretung Einfluss nehmen; dies selbst dann nicht, wenn es um eine ihn selbst berührende Angelegenheit geht. Der Beschäftigte kann nur in einem arbeits- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Maßnahme selbst vorgehen.

VG Mainz, Beschl. v. 23. Januar 2008 – 2 L 8/08.MZ – (n.rkr.)

Seiten 351 - 352

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.09.2008.351

Ihr Zugang zur "Die Personalvertretung"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 3,95 *) PDF | 2 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005

Jahrgang 2004