Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2008 » Keine Feststellung über die Bewährung auf einem sog. gebündelter Dienstposten, BVerwG, Urt. v. 25. Januar 2007 – 2 A 2.06 –

Keine Feststellung über die Bewährung auf einem sog. gebündelter Dienstposten, BVerwG, Urt. v. 25. Januar 2007 – 2 A 2.06 –

Ein seiner Wertigkeit nach zwei Statusämtern zugeordneter Dienstposten (sog. gebündelter Dienstposten) ist für einen Beamten im niedrigeren der beiden Statusämter kein höherbewerteter Dienstposten (Bestätigung des Beschlusses vom 23. Juni 2005 – BVerwG 2 B 106.04 – Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4). Bei der Wahrnehmung eines gebündelten Dienstpostens durch einen solchen Beamten ist deshalb kein Raum für eine Feststellung, ob sich der Beamte im Sinne des § 11 BLV in einer Erprobungszeit auf einem höherbewerteten Dienstposten bewährt hat.

§§ 11, 12 Abs. 2 BLV
BVerwG, Urt. v. 25. Januar 2007 – 2 A 2.06 –

Seiten 29 - 31

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.01.2008.029

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