Inhalt » Archiv » Ausgabe 08/2008 » Mitbestimmung bei Öffnung einer Sparkasse an Sonnabenden Nds OVG, Beschluss vom 24. 1. 2008 – 18 MP 14/07 –

Mitbestimmung bei Öffnung einer Sparkasse an Sonnabenden Nds OVG, Beschluss vom 24. 1. 2008 – 18 MP 14/07 –

Die Entscheidung, eine Sparkasse an einem Sonnabend zu öffnen, hat allein aufgabenbezogenen Charakter und stellt daher keine mitbestimmungspflichtige innerdienstliche Maßnahme dar. Mitbestimmungspflichtig ist erst die infolge der Änderung der Öffnungszeiten notwendig werdende Arbeitszeitregelung.

§§ 64 I; 66 I; 66 I Nr. 1a NPersVG.

Nds OVG, Beschluss vom 24. 1. 2008 – 18 MP 14/07 –

Seiten 311 - 313

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.08.2008.311

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