Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2008 » Mitbestimmung bei Zuweisung zu Vivento-Service-Center (HessVGH, Beschl. v. 25. 6. 2008 – 1 B 1024/08 –)

Mitbestimmung bei Zuweisung zu Vivento-Service-Center (HessVGH, Beschl. v. 25. 6. 2008 – 1 B 1024/08 –)

Einem Beamten kann ohne seine Zustimmung nicht nur dauerhaft, sondern auch vorübergehend eine Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Telekom AG zugewiesen werden.

§§ 69 Abs. 5, 76 Abs. 1, 77 BPersVG.
§§ 28, 29, 4 Abs. 4 PostPersRG.

HessVGH, Beschl. v. 25. 6. 2008 – 1 B 1024/08 –

Seiten 433 - 435

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.11.2008.433

Ihr Zugang zur "Die Personalvertretung"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 4,45 *) PDF | 3 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005

Jahrgang 2004