Inhalt » Archiv » Ausgabe 08/2011 » Mitbestimmung Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund BVerwG, Beschl. v. 7. März 2011 – 6 P 15.10 –

Mitbestimmung Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund BVerwG, Beschl. v. 7. März 2011 – 6 P 15.10 –

1. Die Mitbestimmung bei Eingruppierung erstreckt sich auf die Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 bis 3 und Abs. 5 Satz 2 TVöD-Bund.

2. Die Mitbestimmung bei Eingruppierung kommt in den Fällen des § 16 Abs. 3 Satz 4 TVöD-Bund erst zum Zuge, wenn die Dienststelle – unter Beachtung der Mitbestimmung bei der Lohngestaltung gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG – Grundsätze zur Anrechnung förderlicher Berufstätigkeit beschlossen hat.

§ 75 BPersVG. § 16 TVöD-Bund.

BVerwG, Beschl. v. 7. März 2011 – 6 P 15.10 –

Seiten 309 - 316

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.08.2011.309

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