Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2006 » Mitwirkung bei der Aufhebung einer Schule, BVerwG, v. 24. Februar 2006 – 6 P 4.05 –

Mitwirkung bei der Aufhebung einer Schule, BVerwG, v. 24. Februar 2006 – 6 P 4.05 –

Die Zustimmung des Kultusministeriums zur Aufhebung einer Schule steht personalvertretungsrechtlich der Aufhebung einer Dienststelle gleich und bedarf der Mitwirkung des beim Kultusministerium gebildeten Lehrerhauptpersonalrates.

§§ 73 Abs. 2; 76 Abs. 1; 77 Nr. 2 SächsPersVG.

BVerwG, v. 24. Februar 2006 – 6 P 4.05 –

Seiten 217 - 220

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.06.2006.217

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