Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2008 » Nebenberuflicher Teilvertreter einer Lehrkraft für besondere Aufgaben im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 18. Juli 2007 – 5 AZR 854/06 –

Nebenberuflicher Teilvertreter einer Lehrkraft für besondere Aufgaben im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 18. Juli 2007 – 5 AZR 854/06 –

Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts

1. An Hochschulen können neben Beamtenverhältnissen und privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen grundsätzlich auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse eigener Art begründet werden.

2. Das durch die Hochschule öffentlich-rechtlich und nicht privatrechtlich begründete Dienstverhältnis bleibt auch im Falle einer fehlerhaften Begründung öffentlichrechtlicher Natur.

§§ 133, 157 BGB.
Art. 33 Abs. 4 GG.
Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 18. Juli 2007 – 5 AZR 854/06 -

Seiten 33 - 36

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.01.2008.033

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