Im Rahmen der am 29. April 2016 erfolgreich beendeten Tarifrunde für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen ist nunmehr auch eine Einigung über eine neue Entgeltordnung für die kommunalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt. Damit ist – nach vielen Jahren schwieriger Verhandlungen – das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes, das für annähernd 2,7 Millionen Beschäftigte in den drei Bereichen „Bund“, „Länder“ und „Kommunen“ gilt, vollständig geregelt. Dies ist Gelegenheit für eine Bilanz und einen Überblick.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-24 |
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