Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2007 » Personenbedingte Kündigung – Einigungsstelle – § 72 a PersVG NW 1974 nicht verfassungswidrig, LAG Köln, Urteil vom 13. 3. 2006 – 14 (10) Sa 17/06 –

Personenbedingte Kündigung – Einigungsstelle – § 72 a PersVG NW 1974 nicht verfassungswidrig, LAG Köln, Urteil vom 13. 3. 2006 – 14 (10) Sa 17/06 –

1. Die gesetzliche Regelung in § 72 a LPVG NW (juris: PersVG NW 1974), wonach die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers der Zustimmung des Personalrates bedarf, ist nicht verfassungswidrig.

2. Eine einschränkende Auslegung, dass ein entsprechender Beschluss einer Einigungsstelle keinen entscheidenden, sondern nur empfehlenden Charakter hat, kommt nicht in Betracht.

3. Eine Änderung des Rechtszustandes liegt in der Kompetenz des zuständigen Gesetzgebers.

§ 1 Abs. 2 KSchG.
§ 72 a PersVg NW 1974.
LAG Köln, Urteil vom 13. 3. 2006 – 14 (10) Sa 17/06 – (Revision zugelassen)

Seiten 479 - 481

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.11.2007.479

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