Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2011 » Rechtsanwaltskosten im personal vertretungsrechtlichen Beschluss verfahren Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 08. 06. 2011 – 18 LP 14/09

Rechtsanwaltskosten im personal vertretungsrechtlichen Beschluss verfahren Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 08. 06. 2011 – 18 LP 14/09

Ein Jugend- und Auszubildendenvertreter, der in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren nach § 58 Abs. 4 NPersVG in einer höheren Instanz obsiegt, hat gegen die Dienststelle keinen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten.

§ 12a ArbGG.
§ 44 Abs. 1 Satz 1BPersVG.
§§ 37 Abs. 1, 41 Abs. 1, 58 Abs. 4 NPersVG.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 08. 06. 2011 – 18 LP 14/09 –

Seiten 427 - 431

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PersV.11.2011.427

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