Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2008 » Status eines sog. „Ein-Euro-Jobbers“ Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 26. September 2007 – 5 AZR 857/06 –

Status eines sog. „Ein-Euro-Jobbers“ Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 26. September 2007 – 5 AZR 857/06 –

Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts

1. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, wie sie in § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II geregelt sind, begründen ein von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis.

2. Werden die Zulässigkeitsschranken für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung i. S. v. § 16 SGB II überschritten, entsteht allein daraus kein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und dem Arbeitsuchenden. Auch ein faktisches Vertragsverhältnis wäre jedenfalls nicht zivilrechtlicher Natur.

§ 16 Abs. 3 SGB II.

Bundesarbeitsgericht, Urt.v. 26. September 2007 – 5 AZR 857/06 –

Seiten 117 - 118

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.03.2008.117

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