Inhalt » Archiv » Ausgabe 04/2009 » Versetzung zum Berliner Stellenpool BVerwG, Urt. v. 18. September 2008 –2 C 3.07 –

Versetzung zum Berliner Stellenpool BVerwG, Urt. v. 18. September 2008 –2 C 3.07 –

1. Die Versetzung eines Beamten setzt voraus, dass ihm ein dem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt-funktionelles Amt als auch ein entsprechendes konkret-funktionelles Amt übertragen werden.

2. Im sog. Berliner „Stellenpool“ stehen Ämter in diesem Sinne nicht zur Verfügung. Eine Versetzung ist rechtswidrig. (Leits. d. Red.)

§ 61 LBG Bln. § 1 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Berliner Gesetzes zur Einrichtung eines Zentralen Personalüberhangmanagements – Stellenpool – (Stellenpoolgesetz – StPG) vom 9. Dezember 2003 (GVBl S. 589).

BVerwG, Urt. v. 18. September 2008 –2 C 3.07 –

Seiten 130 - 134

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.04.2009.130

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