Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2012 » Wahlrecht und Wählbarkeit zugewiesener Beamter LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 5. 4. 2011 – 2 TaBV 35/10 – (Rbeschw. zugel.)

Wahlrecht und Wählbarkeit zugewiesener Beamter LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 5. 4. 2011 – 2 TaBV 35/10 – (Rbeschw. zugel.)

1. Von einer Dienst- oder Verwaltungsstelle einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einen Betrieb in privater Trägergesellschaft zugewiesene Angehörige des öffentlichen Dienstes sind nach § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG F. 2009 zu deren Betriebsrat uneingeschränkt wahlberechtigt und wählbar.

2. Diese zugewiesenen Bediensteten sind bei der Ermittlung der in der Regel Beschäftigten zu berücksichtigen.

§5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG.

LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 5. 4. 2011 – 2 TaBV 35/10 – (Rbeschw. zugel.)

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PersV.01.2012.031

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