Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2011 » Wahlrecht von Leiharbeitnehmern/innen HessVGH, Beschl.v.18. 11. 2010 – 22 A 959/10.PV –

Wahlrecht von Leiharbeitnehmern/innen HessVGH, Beschl.v.18. 11. 2010 – 22 A 959/10.PV –

Den von einem privaten Verleiher in einer Dienststelle eingesetzten Leiharbeitnehmern/innen steht nach ihrer Eingliederung und einer Beschäftigungsdauer von länger als drei bzw. sechs Monaten ein aktives bzw. passives Wahlrecht für den Personalrat der entleihenden Beschäftigungsdienststelle zu.

§ 14 AÜG.
§§ 3, 5, 9, 10 HPVG.

HessVGH, Beschl.v.18. 11. 2010 – 22 A 959/10.PV –

Seiten 260 - 263

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.07.2011.260

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