Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2011 » Zustimmungsverweigerung mit Berufung auf das Anforderungsprofil OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 6. Juli 2011 – 5 A 10328/11.OVG (n. n. rkr.) –

Zustimmungsverweigerung mit Berufung auf das Anforderungsprofil OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 6. Juli 2011 – 5 A 10328/11.OVG (n. n. rkr.) –

Der Einwand des Personalrates,der ausgewählte Bewerber erfülle nicht das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung, liegt offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungsrechts des § 78 Abs.2 Nr. 1 LPersVG und ist deshalb unbeachtlich, wenn der Bewerber das geforderte „einschlägige Universitätsstudium“ im Nebenfach abgeschlossen hat.

§ 74, 78 Abs. 2 PersVG Rh.-Pf.

OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 6. Juli 2011 – 5 A 10328/11.OVG (n. n. rkr.) –

Seiten 431 - 433

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PersV.11.2011.431

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