Startseite

Inhalt der aktuellen Ausgabe 02/2012

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Ökonomisierung des öffentlichen Dienstrechts – eine Bestandsaufnahme

Die öffentliche Verwaltung steht wiederholt in der Kritik, sie werde den modernen Anforderungen nicht gerecht. Die Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns wird maßgeblich durch das Handeln des Personals beeinflusst und bestimmt das Leistungspotential der Verwaltung. Ausgehend von der Erkenntnis, dass das Personal eine entscheidende Ressource der öffentlichen Verwaltung ist, wird das Personal zum maßgeblichen Anknüpfungspunkt von ökonomischen Maßnahmen.

Zum weiteren Reformbedarf des Personalvertretungsrechts: Mehr Effizienz und Demokratie in der Dienststelle

Die Abhandlung leistet einen Beitrag zur Fortführung und thematischen Erweiterung der Reformdiskussion über das Personalvertretungsrecht, die zuletzt – unter verfassungsrechtlicher Perspektive – mit dem Beschluss des BVerfG zum schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz vom 24. 5. 1995 ihren Höhepunkt gefunden hat.

Rechtsprechung

Mitbestimmung bei der Versetzung zugewiesener Beschäftigter BAG, Beschl. v. 4. Mai 2011 – 7 ABR 3/10 –

Der Betriebsrat hat bei innerbetrieblichen Versetzungen von Beamten und Arbeitnehmern, die privatrechtlich organisierten Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesen oder gestellt sind, nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitzubestimmen.

Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters BVerwG, Beschl. v. 6. September 2011 – 6 PB 10.11 –

Dem Landesforst Mecklenburg-Vorpommern – Anstalt des öffentlichen Rechts – ist die Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters auch dann unzumutbar, wenn ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz, der von einem rechtswirksamen Einstellungsstopp betroffen ist, mit einem Arbeitnehmer aus dem Personalüberhang der unmittelbaren Landesverwaltung besetzt wird.

Gegenstandswert bei Zustimmungsersetzungsverfahren Nds OVG, Beschl. v. 14.09.2011 – 18 LP 15/10 –

Der Gegenstandswert eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens, dass den Antrag des Arbeitsgebers auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds betrifft, beträgt 5.000,00 EUR.

Leitsätze der Rechtsprechung

Leitsätze der Rechtsprechung

Betriebsrat bei Beamten In den Fällen des § 29 Abs. 1 bis 8 PostPersRG ist in erster Instanz die Fachkammer und in zweiter Instanz der Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen in der Besetzung des § 84 BPersVG zur Entscheidung berufen.

Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005

Jahrgang 2004