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Inhalt der aktuellen Ausgabe 01/2012

Editorial

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Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Die Mitbestimmung des Personalrats bei Versetzungen

Die Versetzung von Arbeitnehmern und Beamten im Bundesdienst ist nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPers- VG und – damit weitgehend übereinstimmend – nach den Personalvertretungsgesetzen der Länder für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – mitbestimmungspflichtig.

Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Stufenzuordnung

Mit der Tarifrunde 2005 wurde auch das für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden bestehende einheitliche Tarifrecht zu Grabe getragen; der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/BAT-Ost), der Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer (MTArb/MTArb-O) und der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen der gemeindlichen Verwaltung und Betriebe (BMT-G/ BMTG-O) wurden in der Folgezeit für die Arbeitnehmer des Bundes und die Arbeitnehmer der in den Unterorganisationen der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände organisierten Arbeitgeber (VKA) durch den TVöD, für die Arbeitnehmer der Länder durch den TV-L abgelöst, der Begriff der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmen durch den einheitlich für Angestellte und Arbeiter verwendeten Begriff der Beschäftigten ersetzt.

Rechtsprechung

Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats bei Umgruppierungen BAG, Beschl. v. 6. April 2011 – 7 ABR 136/09 –

Die der Mitbeurteilung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG unterfallende Rechtsanwendung des Arbeitgebers wird durch einen diesem von den Urhebern der kollektiven Vergütungsordnung eingeräumten Beurteilungsspielraum nicht ausgeschlossen.

Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung BVerwG, Beschl. v. 22. September 2011 – 6 PB 15.11 –

Die Mitbestimmung bei der Eingruppierung in den Fällen des § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD-VKA ist nicht davon abhängig, dass der Dienststellenleiter bei der Aufstellung der Grundsätze zur Anerkennung förderlicher Zeiten einer vorherigen Berufstätigkeit zur Deckung des Personalbedarfs den Personalrat ordnungsgemäß beteiligt hat.

Zweite Mitbestimmungsvorlage bei unveränderter Sach- und Rechtslage BVerwG, Beschl. v. 12. September 2011 – 6 PB 13.11 – (bestätigt OVG Hbg., Pers V 2011, 353)

Der Personalrat ist – von Fällen des Rechtsmissbrauchs abgesehen – zwecks Vermeidung des Eintritts der Billigungsfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG gehalten, sich mit einer Mitbestimmungsvorlage bei unveränderter Sach- und Rechtslage erneut zu befassen, nachdem er einen ersten Antrag auf Zustimmung abgelehnt hatte, ohne dass der Dienststellenleiter das Stufenverfahren eingeleitet hat.

Wahlrecht und Wählbarkeit zugewiesener Beamter LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 5. 4. 2011 – 2 TaBV 35/10 – (Rbeschw. zugel.)

Von einer Dienst- oder Verwaltungsstelle einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einen Betrieb in privater Trägergesellschaft zugewiesene Angehörige des öffentlichen Dienstes sind nach § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG F. 2009 zu deren Betriebsrat uneingeschränkt wahlberechtigt und wählbar.

Mitbestimmung bei Ernennung zum Beamten auf Probe VG Arnsberg, Beschl. v. 22. 07. 2011 – 20 K 1530/10.PVL – (rechtskräftig)

Die Ernennung von Rechtspflegeranwärtern und Justizsekretäranwärtern zu Beamten auf Probe ist als Einstellung mitbestimmungspflichtig, wenn das zuvor bestehende Beamtenverhältnis auf Widerruf im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ernennung zu Probebeamten bereits beendet war.

a) Auslegung einer Dienstvereinbarung b) Kein Anspruch auf ungenaue Erfassung der Arbeitszeit Nds. OVG, Beschl. v. 11. 08. 2011 – 18 MP 4/11 –

Ein Personalrat kann nicht mit Erfolg eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes rügen, wenn die Arbeitszeit einzelner Beschäftigter während der Testphase der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung minutengenau und nicht mehr mit einem Sechs-Minuten-Takt erfasst und abgerechnet wird.

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