Verurteilungen, die im Bundeszentralregister getilgt sind, braucht ein Stellenbewerber auf die pauschale Frage nach dem Vorliegen von Vorstrafen auch dann nicht anzugeben, wenn er sich um eine Stelle im Justizvollzugsdienst bewirbt.
§ 1 KSchG.
§§ 119, 123 BGB.
BAG, Urt. v. 20. 3. 2014 – 2 AZR 1071/12 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.12.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-24 |
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