Die Personalvertretungsgesetze und das BetrVG stellen im Wesentlichen auf das interne Organ Betriebs- oder Personalrat ab. Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder der Gremien finden nur eingeschränkt Erwähnung, obwohl aus Missachtung oder Befolgung weit reichende Konsequenzen abgeleitet werden können. Der nachfolgende Beitrag widmet sich diesen Fragestellungen und zeigt die Bedeutung der Regelungen für einzelne Mitglieder der Gremien auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-23 |
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