Die Deutsche Telekom AG muss den verfassungsrechtlichen Anspruch eines bei ihr tätigen Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung erfüllen, sobald ihn der Beamte geltend macht. Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 5 GG, den Beamten stattdessen aufzufordern, sich auf freie Stellen zu bewerben.
Eine derartige Bewerbungsaufforderung löst keine Befolgungspflicht gemäß § 55 Satz 2 BBG aus.
Art. 33 Abs. 5, Art. 143 b Abs. 3 GG.
§ 18 BBesG.
§§ 26, 55, 56 BBG.
§ 2 Abs. 3 Satz 2, § 4 Abs. 4, § 8 PostPersRG.
BVerwG, Urt. v. 18. September 2008 – 2 C 126.07 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-01 |
Seiten 134 - 137
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