Ein Berufsverband für die Soldaten der Bundeswehr ist nicht berechtigt, im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren feststellen zu lassen, dass in eine Personalratswahl bei einer militärischen Dienststelle Soldaten einer bestimmten Untergliederung einzubeziehen sind.
§ 83 BPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2010 – 6 PB 18.10 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-25 |
Seiten 136 - 137
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