Manche vergleichen das Verhältnis von Personalrat und Dienststellenleitung gerne mit einer Ehe. Da kommt dann auch schnell das Wort vom Rosenkrieg auf. Als Rosenkrieg wird ja für gewöhnlich ein heftiger Scheidungs- oder Trennungskonflikt zwischen Eheleuten bezeichnet. Nun lässt sich das Verhältnis zwischen einem Personalrat und einer Dienststellenleitung nicht unbedingt mit einer Ehe vergleichen. Aber es trifft zu, dass Dienststellenleitung und Personalrat schon durch das Gesetz eng miteinander verbunden sind, dass sie, bildlich gesprochen, unter einem Dach agieren. Und es trifft zu, dass es wie bei manchen Ehen unter dem gemeinsamen Dach nicht selten zu Konflikten kommen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-23 |
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