Ob der Personalrat Beschlüsse im Rahmen von Präsenzsitzungen zu fassen hat oder ob dies auch im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen möglich ist bzw. sein sollte, wurde in der jüngeren Vergangenheit im Schrifttum bereits mehrfach thematisiert. Einen neuen und unerwartet entstandenen Hintergrund hat diese Fragestellung durch die Corona-Situation bekommen und den Bundes- sowie einige Landesgesetzgeber dazu veranlasst, eilig befristete Neuregelungen zu den Ausgestaltungsformen von Personalratssitzungen und -beschlussfassungen zu erlassen. Der Beitrag dokumentiert und bewertet diese Gesetzesänderungen. Er arbeitet zudem in knapper Form die markanten Eigenheiten der jeweiligen Sitzungs- bzw. Beschlussfassungsformen heraus und mahnt dazu, dass der Reformgesetzgeber jenseits der Bewältigung der Corona-Situation mit Bedacht etwaige Änderungen vornehmen sollte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-25 |
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