Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz des Jahres 2007 hat zahlreiche Änderungen für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gebracht. Diese Änderungen wirken sich auch auf den öffentlichen Dienst aus. Zwei wesentliche Faktoren dieser Änderungen sind zum 1. 1. 2009 in Kraft getreten, nämlich der Gesundheitsfonds und die bundeseinheitlichen Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Hier wurde eine mehr als 120-jährige Tradition aufgegeben. Immer waren die Krankenkassen bisher autonom, d. h. sie legten durch ihre Selbstverwaltungsorgane in ihren Satzungen die Beitragssätze fest und sie kassierten auch die Beiträge. Mit diesen Beiträgen finanzierten sie ihre Ausgaben.
Das hat sich nun beides ganz entscheidend geändert. Die Beitragssätze werden nicht mehr durch die Krankenkassen, sondern durch die Bundesregierung festgelegt. Die bei den Krankenkassen eingehenden Krankenversicherungsbeiträge sind an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten. Dieser verteilt die Beiträge nach bestimmten Grundsätzen wieder an die Krankenkassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-01 |
Seiten 251 - 254
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: