Nach langen Verhandlungen konnte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ein Jahrzehnte altes tarifpolitisches Grundanliegen aus ÖTV-Zeiten durchsetzen und die bisher getrennten Tarifwerke für Angestellte und Arbeiter (BAT und MTArb mit ihren jeweiligen „Ost“-Ablegern) ablösen sowie durch ein einheitliches Tarifrecht für den gesamten Tarifbereich ablösen, jedenfalls im Bereich des Bundes sowie der kommunalen Arbeitgeber, da die Länder den Abschluss des neuen, „TVÖD“ genannten Tarifvertragswerkes bisher (freilich aus speziellen Gründen wie dem Streit um Arbeitszeiterhöhungen) verweigern. Die neuen Tarifverträge wurden nach monatelangen Redaktionsverhandlungen letztlich am 13.9.2005 unterzeichnet und traten zum 1.10.2005 in Kraft. Derzeit befinden sich die Arbeitnehmer in Bund und Kommunen in einer Übergangsphase bis 2007, in der noch zahlreiche Einzelregelungen zu verhandeln, wie auch die alten Eingruppierungen auf das neue Tarifrecht überzuleiten sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2006.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 204 - 211
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: