Im Zusammenhang mit einer Personalratswahl können Probleme aus der Befangenheit von Personen entstehen, die mehrere Funktionen übernehmen, um sich insoweit eine personalvertretungsrechtliche Stellung und damit ihren Einfluss zu sichern. Das Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder enthält nur in eingeschränktem Maße Regelungen, die gegen die sich aus der Wahrnehmung verschiedener Funktionen ergebenden Probleme Abhilfe schaffen. Deshalb soll der Frage nachgegangen werden, ob man dafür auf übergeordnete Modelle zurückgreifen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-22 |
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