Mit der Neuregelung des Besoldungsrechts des Bundes gibt es für die Berechnung des Grundgehalts eines Beamten kein Besoldungsdienstalter mehr, sondern wie im Tarifrecht ein leistungsorientiertes System von Erfahrungsstufen. Wenn ein Beamter als Mitglied der Personalvertretung in den Erfahrungsstufen aufsteigen will, muss seine Leistung bewertet werden, obwohl er doch wegen seiner Tätigkeit in der Personalvertretung nicht begünstigt und nicht benachteiligt werden darf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-21 |
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