Zur Frage, ob die Personalvertretung in jedem Fall (ohne Ausnahme) berechtigt ist, einzelne Beschäftigte oder Gruppen von ihnen außerhalb von Sprechstunden oder (Teil-)Personalversammlungen an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit zu Besprechungen einzuladen, ohne die Einladung zuvor mit der Dienststellenleitung abzustimmen.
§§ 2, 4, 39 Abs. 1 LPVG NRW.
OVG NRW, Beschluss vom 1. 12. 2004 – 1 A 1503/03.PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2005.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-05-01 |
Seiten 190 - 192
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