Der Wegfall einer Funktionsstufe nach dem Tarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit, der im Zusammenhang mit der Abordnung eines Beschäftigten eintritt, löst kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der abgebenden Dienststelle nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG aus, wenn diese Dienststelle weder eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit übertragen noch eine deklaratorische Feststellung zur Ein-, Höher- oder Rückgruppierung getroffen hat.
§§ 75 Abs. 1 Nr. 2, 75 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG.
§ 367 SGB III.
NdsOVG, Beschl. v. 20. 03. 2013 – 17 LP 6/11 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.08.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-25 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: