1. Zur Zuständigkeit eines Personalrats.
2. Zur Mitbestimmungspflicht bei Sachverhalten, die der Entscheidungskompetenz des Gemeinderats unterliegen.
§§ 87 Abs. 3, 56, 76 Abs. 1 SächsPersVG
SächsOVG, Beschl. v. 18. 9. 2008 – PL 9 B 264/05 – (nicht rkr)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2010.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-26 |
Seiten 348 - 350
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