§ 84 II SGB IX, Rechtsgrundlage des betrieblichen Eingliederungsmanagements, bringt eine neue Vorstellung über Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zum Ausdruck: es soll sich nicht um eine Phase des Stillstands und der Trennung vom Arbeitsplatz handeln. Vielmehr sollen gerade diese Zeiten aktiv genutzt werden, um wirksame Hilfen für die Beschäftigten zu schaffen. Allerdings stellt das betriebliche Eingliederungsmanagement auch eine Herausforderung an die handelnden Parteien dar, die nur bei vertrauensvoller Zusammenarbeit gelingen kann. Im Folgenden soll ein Überblick über die verschiedenen Rechtsprobleme gegeben werden, die sich in Zusammenhang mit § 84 II SGB IX stellen. Dies geschieht, indem zunächst auf einige Fragen zum Anwendungsbereich der Vorschrift eingegangen wird. Im Anschluss daran werden unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung die individualrechtlichen Aspekte erörtert. Dabei wird es vor allem darum gehen, wie das Recht des Einzelnen am Schutz seiner Daten umgesetzt werden kann, welche Möglichkeiten der Eingliederung bestehen und welche Bedeutung der Vorschrift bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen zukommt. Schließlich wird die kollektivrechtliche Seite des § 84 II SGB IX thematisiert, wobei vor allem eventuelle Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung sowie die Möglichkeiten der standardisierten Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber eine Rolle spielen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-30 |
Seiten 244 - 255
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