Zum 1.1.2018 ist das durch Art. 1 Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 neu gefasste SGB IX in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll ein Paradigmenwechsel vorgenommen werden: Weg von der Integration, hin zur Inklusion. Dabei werden für den Bereich des Beamtenrechts aber zum einen nicht alle offenen Fragen beseitigt und zum anderen neue Problemkreise eröffnet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-23 |
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