Das dienstliche Bedürfnis, zur Behebung vielfältige Spannungen in einer Dienststelle vorzunehmen, ist allgemein sachbezogen und angesichts mehrpoliger Spannungsverhältnisse offen für verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu sehen. Eine von vornherein auf eine bestimmte Person fokussierte Betrachtung, die andere Möglichkeiten, eine dringend notwendige Bereinigung einer zerrütteten Situation zu erreichen, vernachlässigt und allein auf Veränderungen der personellen Situation reduziert, definiert das für eine Versetzung erforderliche dienstliche Bedürfnis in rechtswidriger Weise.
Art. 34 BayBG.
BayVGH, Beschl. v. 17. November 2006 – 3 ZB 06.2928 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-04 |
Seiten 189 - 193
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