Am 16.11.2015 wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur „Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ bekannt. Er sieht eine Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einschränkung der Zeitarbeit und zur Eindämmung des Missbrauchs beim Fremdpersonaleinsatz auf werkvertraglicher Grundlage vor. Die wichtigsten Änderungen sollen nachstehend erläutert und eine erste Einschätzung abgeben werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-23 |
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