Kulturelle Einrichtungen nehmen im Bereich betrieblicher Mitbestimmung eine besondere Stellung ein. Die Beteiligungsrechte der Beschäftigten stehen unter dem Einfluss der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 GG. Dies kann zu weitgehenden Modifikationen und Beschränkungen führen, die das einfache Recht nicht immer zuverlässig abbildet.
Am Beispiel der Bühnen und Orchester sollen die Grundlagen der Mitbestimmung in kulturellen Einrichtungen in Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht beleuchtet werden. Der erste Teil des Beitrags befasst sich schwerpunktmäßig mit betriebsverfassungsrechtlichen Aspekten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-02 |
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