Der Beitrag befasst sich mit einer Themenstellung, die sowohl einen Aspekt der Geschäftsführung als auch den Aspekt der Interessenvertretung des Personalrats betrifft. Er lenkt den Blick auf den personalratlichen Willensbildungsprozess, der in der Personalratssitzung stattfindet und gleichermaßen ein Teil des Interessenvertretungsprozesses des Personalrats ist. In seiner thematischen Durchdringtiefe erschließt der Beitrag dabei den Abschluss der personalratlichen Willensbildung, die Beschlussfassung, und zeigt deren Einbettung in den Interessenvertretungsprozess auf. Er verdeutlicht in diesem Kontext u. a., dass der vom Personalrat auf der Grundlage der §§ 37, 38, 39 BPersVG und der vergleichbaren Länderbestimmungen gefasste Beschluss die einzige Entscheidungsform des Personalrats ist und seine Willensbekundung nach außen darstellt. Außerdem beschreibt er die Voraussetzungen für einen gültigen Beschluss innerhalb eines ordnungsgemäßen Beschlussverfahrens.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-01 |
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