Bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) sind über 620.000 Beamtinnen und Beamte der Deutschen Post AG, Postbank AG und der Deutschen Telekom AG (Postnachfolgeunternehmen – PNU –) und deren Angehörige für den Krankheitsfall versichert. Diese seit 1913 existierende betriebliche Sozialeinrichtung der ehemaligen Deutschen Reichspost bzw. Bundespost wird seit der Postreform II im Jahre 1995 auf der Grundlage des Bundesanstalt Post-Gesetzes (BAPostG) durch die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnstPT) weitergeführt.
Vor dem Hintergrund der Privatisierung der Deutschen Bundespost, der Schließung des Mitgliederbestandes der PBeaKK und der damit einhergehenden Veränderung der ökonomischen Rahmenbedingungen hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost vom 14. 9. 2005 (BAnstReorgG) die PBeaKK reformiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2006.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 289 - 293
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