Ein Wechsel des Arbeitgebers vor dem 1. Dezember kann mit Rücksicht auf § 20 Abs. 1 TVöD für den Arbeitnehmer teuer werden, weil die notwendige Kündigung des bisherigen Dienstverhältnisses eine Verminderung der Jahressonderzahlung nach § 20 Abs. 4 TVöD zur Folge hat. Der nachfolgende Beitrag behandelt einen derartigen vom BAG entschiedenen Fall und fordert im Hinblick auf den Grundsatz der Lohngerechtigkeit die Rückkehr zur früheren Lösung, d. h. die Anerkennung der vor der Kündigung liegenden Beschäftigungszeit bei einem anderen tarifgebundenen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-29 |
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