Die Verselbstständigung von Dienststellenteilen mit eigenen örtlichen Personalräten mit Fortbestehen der Hauptdienststelle und sich ergänzenden oder überschneidenden Kompetenzen erfordert Zuständigkeitsregelungen für das Verhältnis zueinander. Bund und Länder haben insoweit unterschiedliche Lösungswege festgelegt. Im zweiten Teil stellt der Aufsatz einerseits diese dar, zeigt zum anderen aber auch die Probleme und einzelnen Notwendigkeiten für Regelungen auf. Nicht zu vergessen ist insoweit, dass für die organisatorischen Änderungen in der Personalvertretung einer Dienststelle immer die Zustimmung der Beschäftigten ausschlaggebend ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2017.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-27 |
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