Der Beitrag setzt sich mit dem PflegeZG und dem 2012 eingeführten FamilienpflegeZG auseinander. Dargestellt werden deren Konzeption. Es wird herausgearbeitet, dass das Problem der Entgeltlücke bei der Pflege naher Angehöriger nach wie vor nicht geschlossen ist. Da die Familienpflegezeit jedoch auf eine Vereinbarungslösung setzt, bietet gerade sie Anhaltspunkte für die Personalvertretung, sich mit einer Dienstvereinbarung einzubringen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-25 |
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