Nach § 25 BPersVG und nach entsprechender Maßgabe der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze kann eine Personalratswahl angefochten werden. Zur Vermeidung bzw. zur Durchführung einer erfolgreichen Anfechtung gilt es schon vor der Wahl die wichtigsten Voraussetzungen zu kennen. Die folgenden Ausführungen sollen hierzu einen kompakten Überblick geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-27 |
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