Nach den Beschlüssen der Innenministerkonferenz für ein neues kommunales Haushaltsrecht aus dem November 2003 treffen alle Bundesländer Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen Regelungen. Dabei sind die Geschwindigkeiten und die rechtlichen Ausgestaltungen im Detail zwischen den Bundesländern durchaus unterschiedlich. Die grundlegenden Anforderungen an die Kommunalverwaltungen sind jedoch im Prinzip – anders als in der öffentlichen Diskussion oft dargestellt – durchaus ähnlich. Dies gilt hinsichtlich der hier betrachteten organisationsbezogenen Fragen auch für jene Länder, die künftig wahlweise ein erweitert kamerales und ein doppisches Rechnungswesen zulassen wollen.
In der Literatur und in Informationsveranstaltungen wird nicht selten der Eindruck erweckt, es handele sich bei der Einführung des neuen Haushaltsrechtes vor allem um einen neuen Rechnungsstil. Fragen der Bilanzierung, der Integration von Finanz- und Ergebnisrechnung oder des Haushaltsausgleichs stehen oft im Vordergrund. Im zweiten Schritt wird das Problem dementsprechend dann auf die Finanzfachleute in den Verwaltungen und die jeweiligen EDV-Abteilungen, die eine neue Software aussuchen sollen, reduziert. Verwaltungsinterne Projektgruppen rekrutieren sich daher in hohem Maße aus dem Finanzbereich, ggf. ergänzt um die Organisation und die Rechnungsprüfung. Folgerichtig konzentrieren sich Fortbildungsangebote, deren Zahl inzwischen kaum noch zu überblicken ist, vornehmlich auf diesen Personenkreis. Tatsächlich zeigen Umfragen, dass diese Gruppe auch vergleichsweise gut vertraut ist mit der neuen Materie.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2005.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-03-01 |
Seiten 92 - 97
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