Die Eingliederung des Beamten in seine Dienststelle wird durch die Freistellung von der Dienstleistung als Mitglied einer Personalvertretung nicht aufgehoben.
§ 135 Nr. 14 LBG RP 2010.
§ 46 Abs. 2 Satz 1 LBesG RP.
§ 6 Satz 2 LPersVG RP.
BVerwG, Beschl. v. 19.11.2015 – 2 B 26.15 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-26 |
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