Die veränderte Rechtsprechung des BAG zur Ergänzung der Tagesordnung in Betriebsratssitzungen und damit zur Ordnungsmäßigkeit entsprechender gefasster Beschlüsse wirft erhebliche Fragen auf, ob sich die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht dieser anschließen wird. Im Folgenden wird dargelegt, weshalb eine Anpassung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angezeigt ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-21 |
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