Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung haben Anspruch auf Erstattung der Einkommensteuer, die von dem ihnen bewilligten Trennungsgeld in Gestalt der Wegstreckenentschädigung abgeführt wurde.
§ 44 Abs. 1 BPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 2009 – 6 PB 15.09 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.12.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-01 |
Seiten 467 - 469
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